Wir retten Bad Krozingen: Ausbildung Truppmann Teil 2

Der Fachbereich „Ausbildung Truppmann Teil 2“  bietet die Ergänzung zur Grundausbildung (nach Ausbildungsheft), hier insbesondere die Themen die aus Materiellen- oder Fahrzeugtechnischen Gründen nicht oder nur bedingt in den Abteilungen geschult werden können.

Somit besteht die Möglichkeit dass jeder Feuerwehrangehörige spätestens 24 Monaten nach seiner Grundausbildung alle Bedingungen nach dem Lernzielkatalog „Truppmann Teil 2“ erreichen kann und für den Truppführer- und weitere Lehrgänge nach Ausbildungsvoraussetzung zugelassen werden kann.

Andreas Kepper ist federführend für die Ausbildungsgruppe „Truppmann Teil 2“ verantwortlich, er wird dabei von Thomas Fuchs unterstützt.

Von links: Andreas Kepper & Thomas Fuchs