Brandschutzhelfer

Ihre Feuerwehr informiert:

Jeder Betrieb hat ausreichende Brandschutzhelfer und Ersthelfer zu stellen

Entsprechend dem Arbeitschutzgesetz und den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat jeder Betrieb genügend Ersthelfer und neu auch Brandschutzhelfer vorzuhalten.

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte in Betrieben, die über eine fachkundige Unterweisung sowie über praktische Übung im Brandschutz verfügen.

Jeder Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen.

Jeder ausgebildete Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehren kann bei seinem Arbeitgeber als Brandschutzhelfer oder Ersthelfer ohne zusätzliche Qualifikationen eingesetzt werden. Das ehrenamtliche Engagement in der Feuerwehr zahlt sich also für alle Arbeitgeber in barer Münze aus.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen, rufen Sie uns an (Telefon 07633-9138-0). Herr Hauptbrandmeister Siegfried Leiser beantwortet gerne Ihre Fragen.

J. Bleile