Seminar des Kreisfeuerwehrverbandes in Bad Krozingen

In Zusammenarbeit mit der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg lud der Kreisfeuerwehrverband die Verantwortlichen der Feuerwehren und Gemeinden zum Seminar „Feuerwehr und Umsatzsteuer – Kameradschaftskasse als Sondervermögen“ in den kleinen Kursaal im Kurhaus Bad Krozingen ein. Die große Teilnehmerresonanz verdeutliche das große Interesse am Thema. Uwe Kamps, Steuerberater bei der Kobera GmbH Steuerberatungsgesellschaft informierte verständlich über die Grundlagen und vorgegebenen Änderungen in der Besteuerung.

Insbesondere die geänderte Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG für Kommunen wird in Zukunft eine andere Handhabung der Kassen erfordern, da die Sondervermögen zur Kameradschaftspflege dann vollständig in den einheitlichen steuerlichen Verantwortungskreis der Gemeinden rücken. Uwe Kamps machte dies an verschiedenen Beispielen deutlich. Klar wurde, dass die Kassenführung der Feuerwehren zukünftig noch enger mit den Kämmereien der Kommunen abgestimmt werden muss, um den neuen Grundlagen gerecht werden zu können.

Neben den umsatzsteuerlichen Aspekten wurden aber auch die ertragssteuerlichen Aspekte beleuchtet und erläutert. Inwiefern Verein als Alternative Vorteile bieten könnte, hängt von der Ausrichtung des Vereinszwecks ab.

Das Seminar bot den Teilnehmern einen Einblick in die breite Steuerthematik. Insbesondere die umsatzsteuerlichen Aspekte werden eine Veränderung erfordern, da die Gemeinden spätestens ab 01.01.2021 das neue Recht anwenden müssen. Die Zeit bis dahin kann nun genutzt werden um notwendige Umstrukturierungen und Anpassungen vorzunehmen.

Markus Straub
Geschäftsstelle Kreisfeuerwehrverband

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