Lernen, Üben, dann: Helfen!

Vor kurzem schloss am Gerätehaus der Kernstadtwehr Bad Krozingens wieder einmal die nach Feuerwehrgesetz vorgeschriebene Grundausbildung von „Nachwuchskräften“ aus der Region Südlicher Breisgau. 15 Teilnehmer aus den Wehren Bad Krozingen, Staufen, Münstertal und Ehrenkirchen, sowie eine Teilnehmerin aus der Feuerwehr Neuenburg hatten sich durch die erforderlichen 4 Lehrgangs“module“ durchgebissen und legten mit der theoretischen und praktischen Prüfung in „Technischer Hilfeleistung“ ihre letzten Examina ab. Erwähnenswert: Unter der genannten Zahl an Kandidaten befanden sich auch 4 Frauen (also immerhin eine Quote von 25%) und die Altersstruktur der Teilnehmer war, vom fast noch jungen-/mädchen-haften Gesicht bis zum gestandenen „Mannsbild“ (resp. gestandener „ Fraunsperson“) ausgesprochen breit angelegt.

Zuvor waren sie innerhalb der insgesamt 80 Lehrgangsstunden, die auch eine ausführliche Schulung in „Erster Hilfe“ (16 Stunden) umfasste, noch mit den Themen „Brennen und Löschen, „ Brandbekämpfung“ vertraut gemacht worden. Der Aufbau des Lehrgangs in solche „Module“ ermöglicht es auch Teilnehmern der Grundausbildung, die aus den verschiedensten (beispielsweise: Termin-)Gründen ein oder zwei Teile des Lehrgangs nicht wahrnehmen können, diesen an anderen Orten vollständig abzuschließen. Zu diesem Zweck hat der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eine Lehrgangsbörse eingerichtet, in der freigebliebene Ausbildungsplätze eingestellt und von „ortsfremden“ Kandidaten dann genutzt werden können. Oder: Auf absehbare Zeit findet bei, respektive nahe bei der örtlichen Feuerwehr kein solcher Grundausbildungslehrgang statt, so dass die örtliche Führung dann die Gelegenheit hat, ihre „Anwärter in Wartestellung“ auf einen entsprechenden Lehrgang zu schicken. Eigentlich noch zu diesem Komplex gehörend ist eine zwingend vorgeschriebene Unterweisung im Funkverkehr, die aber als eigener Lehrgang eingestuft ist. Ohne diese beiden grundlegenden Lehrgänge wird Niemand aktives Mitglied einer Einsatzabteilung werden können. Zusätzlich ist natürlich angestrebt, dass alle Bewerber, welche die erforderlichen körperlichen Voraussetzungen mitbringen, auch einen Lehrgang zum Einsatz unter Atemschutz absolvieren.

Wie dem auch sei, am Samstag dem 16.07.2016 stellten sich die nach der gesamten Lehrgangsdauer verbliebenen Teilnehmer (Ein gewisser Personalschwund (Gründe: s.o.) ist natürlich nie ganz auszuschließen) den letzten ca. 8 Stunden des aktuellen Lehrgangs und beendeten Diesen mit einer am Nachmittag durchgeführten Einsatzübung. Deren Szenario: Nach einem Verkehrsunfall wird die entsprechende Feuerwehr im Rahmen der technischen Hilfe alarmiert (weil beispielsweis eine oder mehrere Person(en) in Fahrzeugen eingeschlossen sind) und trifft an der Einsatzstelle dann auch noch auf ein Brandereignis. Eine recht hohe Hürde also , welche die Ausbilder aus den Wehren Bad Krozingen, Staufen und Münstertal da errichtet hatten. Wie von der Lehrgangsleitung zu erfahren war, haben sämtliche Prüfungsteilnehmer auch diese letzte Herausforderung gemeistert und durften sich zu Ende eines arbeitsreichen Tages über den geglückten Gesamtabschluss des Lehrganges freuen. Ein Zwischenziel ist also erreicht, der erwähnte Funklehrgang (auch ev. Atemschutz) folgt noch und dann ist noch eine Weiterbildung unter der Bezeichnung „Truppmann II“ zu absolvieren, bevor die dann fertig geschulten Feuerwehrangehörigen zu anderen, auch zusätzliche Einsatzerfahrungen erfordernden ,beispielsweise: Trupp- und Gruppenführerlehrgängen, Herausforderungen zugelassen werden können. Im Sinne ihrer Sicherheit, liebe Leserin, lieber Leser ist das auch gut so! Das findet jedenfalls

Ihr Berichterstatter

Gerhard Herzog
Hauptlöschmeister

Wir retten Bad Krozingen, Ihre Feuerwehr

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