Verhältnismäßig?

Jüngst erst ging bei der Stadtverwaltung Bad Krozingen ein anonymes (!) Schreiben ein, in dem sich ein „steuerzahlender Bürger“ darüber beschwerte, dass ihn Feuerwehrangehörige „unter Androhung der Polizei genötigt“ hätten, einen Parkplatz „ja im Halteverbot vor dem Feuerwehrhaus“ sofort zu räumen. Zweck des Halts: „um 5 Minuten in den Kuchenladen zu gehen“.

Der Autor, dem der Text des Schreibens vorliegt, fragt sich, ob sich der Schreiber überhaupt darüber im Klaren ist, was er fordert, wenn er den Kommandanten der Wehr, weil es „vielleicht mal Sinn“ mache, dazu auffordert, jungen Feuerwehrkollegen einen Vortrag über Verhältnismäßigkeit zu halten. Man stelle sich eine solche Situation einmal vor: Da parkt jemand in einer Halteverbotszone vor einem Feuerwehrgerätehaus, während gleichzeitig – für die meisten Bürger natürlich nicht wahrnehmbar – ein Einsatz für die entsprechende(n) Abteilung(en) über Funkmeldeempfänger einläuft. Folge: Im Extremfall machen sich in Bad Krozingen und seinen Ortsteilen weit mehr als 100 Feuerwehrangehörige auf den Weg in ihre Gerätehäuser, weil – beispielsweise – ein Großbrand zu bekämpfen, oder bei einem Unfall mit Massenanfall von Verletzten Hilfe zu leisten ist. Und nun: Zu mindestens einem Gerätehaus ist eine freie Anfahrt nicht gegeben, schlimmer noch: bereits vor Ort befindliches Personal kann aufgrund der Blockade nicht einmal ausrücken. Und selbst wenn man nicht von einem solchen „GAU“ (=größter anzunehmender Unfall) ausgeht fragt der Autor seine Leser, ob sie sich schon einmal ernsthaft in der Lage befanden, die Feuerwehr wirklich zu brauchen.

Der einhellige Tenor vor Ort (an der Einsatzstelle) ist: „Warum hat das so lange gedauert?“ Diese Frage ist – sie können es ruhig glauben- vor allem eine Frage des Empfindens, denn im Normalfall verlassen die ersten Fahrzeuge ihrer Wehr heute binnen etwa maximal 4 Minuten(trotz Anfahrens, Umziehens,…) nach dem Alarm ihre Gerätehäuser. Und nun könnte die Abteilungswehr, welche im Fall der Fälle die erste Hilfeabteilung stellen würde, einfach nicht aus ihrem Gerätehaus ausrücken! Und was, wenn trotz beschränkter Größe der Einsatzstelle Menschenleben auf dem Spiel stehen? Wenn man schon über „Verhältnismäßigkeit“ reden will, so muss die Frage erlaubt sein, ob ein Stück Kuchen (oder ein anderer Anlass) wirklich mehr wert sein soll als eventuell das Leben eines Menschen!

Dies jedenfalls entgegnet dem „steuerzahlenden Bürger“

Ihr Berichterstatter

Gerhard Herzog
Hauptlöschmeister

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