Umgang mit kalten Brandstellen

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und eventuell Bauschutt, die rußverschmutzt sind.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brand-schadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Auf-räumung und Entschuttung der Schaden-stelle hingewiesen.
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Haus-verwaltung bzw. Ihrem Vermieter ab-zustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadensfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf der Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zu-sammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.
Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.
Die Erfahrungen aus vielen Brand-schäden haben gezeigt, dass brand-bedingte Schadstoffe nur dort nach-weisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.
Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesund-heitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie – schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen – die folgenden Hinweise beachten.

Erstmaßnahmen

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brand-verschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuhe abtreten aus.
Bei Vorhandensein von Klima- und Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und gegebenenfalls gereinigt worden sind.

Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellen-brand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringer Brand-verschmutzung) können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihand-schuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.
Darüber hinaus gehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutz-ungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.
Die nachfolgend aufgeführten Schutz-vorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brand-geschädigten, die selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden.

  • Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • Für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Haut-kontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungs-mittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadensbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (duschen) vorzunehmen.

Entsorgung

Schon bei den Aufräumarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch die entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (s. Anschriften) leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können. Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

  • Verwertbare Bestandteile
  • Nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
  • Besonders überwachungs-bedürftige Abfälle (Sonderabfälle)

Verwertbare Bestandteile sind z.B.:

  • Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
  • Nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:

  • Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
  • Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rück-stände aus den Reinigungs-maßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
  • Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungs-weg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.

Bezugsadressen und Ansprechpartner zu Fragen nach dem Brandereignis

Brandschadenbeseitigung

Für Rückfragen zur Brandschadenbeseitigung und für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Versicherung zur Verfügung. Firmen die Brandschäden beseitigen finden Sie in Ihrem Telefonverzeichnis oder über die Auskunft.

Schutzausrüstung

Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen. Hinweise finden Sie in den Gelben Seiten unter den beiden Stichworten:

  • Arbeitsschutzausrüstung
  • Berufskleidung

Entsorgung

Die nächstgelegene Deponie erreichen Sie wie folgt:

Regionales Abfallzentrum (RAZ) Breisgau in Eschbach

Ehrenkirchener Straße 3, 79427 Eschbach (Gewerbepark Eschbach)